Der Bundesrat hat am 27. März 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Bürger abfedern soll. Es enthält folgendes Bündel von Maßnahmen:
a) Erleichterungen für Selbständige:
Von der Krise betroffene Kleinunternehmer und sogenannte Soloselbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen.
b) Ältere und Erwerbsgeminderte:
Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, da sie ebenfalls erhebliche krisenbedingte Einkommenseinbußen erleiden können. Gleiches gilt nicht für erwerbsfähige Menschen. Die Erleichterungen gelten vom 01. März 2020 bis 30. Juni 2020 und werden gegebenenfalls verlängert.
c) Erleichterter Zugang zum Kindergeld:
Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, erhalten auch sie Unterstützung. Hierfür wird der Kinderzuschlag vorübergehend geändert:
Für den Anspruch ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt. Außerdem können Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, einmalig für 6 Monate Verlängerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommensprüfung stattfindet.
d) Unterstützung sozialer Dienstleister:
Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis 30. September 2020.
e) Anreize für Aufnahme systemrelevanter Beschäftigungen
Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Gesetz für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen.
f) Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten
Darüber hinaus werden bundeseinheitliche Ausnahmen von Arbeitszeitvorschriften ermöglicht, um sicherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen die Daseinsvorsorge aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.
g) Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner wird die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher € 6.300,00 € 44.590,00 hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird.
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