Der Bundestag hat am 20.11.2020 das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz verlängert die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld und zu den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021.
Dez
15
Der Bundestag hat am 20.11.2020 das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz verlängert die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld und zu den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021.
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