Der Bundesrat hat am 18.10.2019 das Gesetz zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das von der Bundesregierung am 21.06.2019 beschlossene Gesetzespaket zur verfassungsgerichtlich gebotenen Neuregelung des grundsteuerlichen Bewertungsrechts umfasst neben dem Entwurf eines Grundsteuerreformgesetzes auch eine Änderung des Grundgesetzes sowie eine Gesetzesinitiative zur Mobilisierung unbebauter, aber baureifer Grundstücke für die Bebauung.
Am 08.11.2019 hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz tritt im Jahr 2025 in Kraft.
Comments are closed.