Der Bundestag hat das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzt beschlossen. Dieses Gesetz sieht einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie vor.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Einführung eines Sofortzuschlags von monatlich 20 € pro Kind für Kinder, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Dies soll ab dem 01.07.2022 gelten.
Leistung einer Einmalzahlung in Höhe von 200 € an erwachsene Leistungsberechtigte, Auszahlung im Juli 2022.
Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 € an Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Ergänzt wurde, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 € pro Kind erhalten.
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