Am 27.06.2018 wurde das Familienentlastungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz sieht finanzielle Erleichterungen in Höhe von rund € 10 Milliarden jährlich vor. Hierzu führte die Bundesregierung unter anderem aus:
- Ab dem 01.07.2019 soll das Kindergeld in einer ersten Stufe um € 10,00 monatlich steigen; dies entspricht einer Erhöhung von rund 5 %. Eine zweite Stufe ist zum 01.01.2021 vorgesehen.
- Diese Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wird er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um jeweils € 192,00 steigen.
- Der Grundfreibetrag für 2019 soll auf € 9.168,00 steigen, der Grundfreibetrag für 2020 auf € 9.408,00.
Dieses Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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