Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetzt, auf das wir bereits in den Monatsnews Mai 2022 hingewiesen haben, zugestimmt.
Somit treten in Kraft,
Energiepreispauschale: Einmalig 300 €
Kinderbonus: Einmalig 100 €
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.200 € ab 01.01.2022
Anhebung Grundfreibetrag: 10.347 € ab 01.01.2022
Erhöhung der Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer 38 Cent ab 01.01.2022
(befristet bis 2026)
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