Das Bundeskabinett hat am 10.11.2018 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung – beschlossen.
Zum 01.01.2019 soll demnach der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung um 0,5 % auf 3,05 % des Bruttoeinkommens steigen. Beitragszahler ohne Kinder sollen künftig 3,3 % zahlen müssen. Mit dieser Anhebung soll es gelingen, den Beitragssatz bis zum Jahr 2022 stabil zu halten.
Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 10.10.2018
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