Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Danach soll der für alle Arbeitnehmer geltende Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 EUR erhöht werden. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns soll weiterhin die Mindestlohnkommission entscheiden.
Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR/Stunde auf 520 EUR monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet. Zugleich sollen Maßnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern. Dazu wird die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden.
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