Ab 01.01.2020 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung bestimmter elektronischer Kassen. Der deutsche Steuerberaterverband weist dazu auf folgendes hin:
Betroffene Kassen müssen ab dem Stichtag 01.01.2020 mittels einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Die eingesetzte TSE muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Für die Umrüstung der Kassen verbleiben weniger als zehn Monate, es sind jedoch noch immer keine zertifizierten TSE auf dem Markt verfügbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es in der kurzen Frist zu Lieferengpässen kommen kann und der deutsche Steuerberaterverband setzt sich daher für eine Verlängerung der Frist zur Umrüstung der Kassen ein.
Comments are closed.