Der Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.01.2022 hat in diesem Fall zu einer Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier entschieden.
Jul
08
Comments are closed.