Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung nach ausländischem Recht sind keine Werbungskosten.
Streitig war in dem Fall, ob der Kläger Steuerberatungskosten, welche für die Erstellung einer Steuererklärung nach US-amerikanischen Recht angefallen sind, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland für ein im Inland gelegenes Grundstück absetzen kann. Dies wurde vom Finanzgericht Münster verneint.
FG Münster, Urteil vom 14.03.2018
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