Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 wurde folgendes beschlossen:
Die bislang vorgesehene Belegvorlagepflicht soll weitestgehend in Belegvorhaltepflichten mit risikoorientierter Anforderung durch die Finanzverwaltung umgewandelt werden. Diese Konzeption der Belegvorlagereduzierung wird dabei ab dem 01.01.2018 erstmals vollzogen. Für den Spendenabzug bedeutet dies, dass die Zuwendungsbestätigung nicht mehr mit der Steuererklärung selbst, sondern erst auf Anforderung der Finanzverwaltung im Einzelfall eingereicht werden muss.
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