Am 04.10.2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet, das das sv.net, die seit dem Jahr 2001 von den Krankenkassen angebotene Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen, ab dem 01.01.2024 ersetzen wird. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis höchstens zehn Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, die Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen. Dessen Nutzung ist nach einer umfassenden Registrierung in Verbindung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat möglich und in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
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