Der BFH hat mit Urteil vom 26. Oktober 2022 entschieden, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.
Mrz
16
Der BFH hat mit Urteil vom 26. Oktober 2022 entschieden, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.
Hier erhalten Sie ständig neue Hinweise und Anregungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Themen stets nur kurz angerissen sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Bei Bedarf oder Fragen können die Hinweise Detailberatung durch Blind & Partner mbB nicht ersetzen.
Comments are closed.