Das BAG hat mit Urteil vom 24. November 2022 entschieden, dass das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft 280 Tage vor dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin besteht.
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Das BAG hat mit Urteil vom 24. November 2022 entschieden, dass das Kündigungsverbot während der Schwangerschaft 280 Tage vor dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin besteht.
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