In Abstimmung mit dem BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) soll die Frist für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Bisher war dies nur bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Mit dem Baukindergeld wird seit September 2018 der Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland gefördert. Familien können 10 Jahre lang jährlich € 1.200,00 Baukindergeld je Kind erhalten.
Wer zwischen dem 01. Januar 2018 und künftig dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nichtgenehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
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