Am 07.09.2021 wurde eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Diese sieht vor, dass Beschäftigte in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Corona-Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft oder genesen sind. Arbeitgeber sollen damit in Bereichen mit besonders zu schützenden Personengruppen die Arbeitsorganisation so ausgestalten können, dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist, indem z.B. auf den Einsatz ungeimpften Personals verzichtet wird. Der Arbeitgeber kann deshalb vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Corona-Virus-Krankheit verlangen.
Okt
14
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