Mit dem Bundesprogramm soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Dadurch sollen Ausbildungsplätze geschützt, das bisherige Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe erhalten und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit inländischem Sitz und bis zu 249 Beschäftigten, die in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden.
Ausgeschlossen von der Prämie sind Unternehmen, die nicht in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Erheblich bedeutet, dass der Ausbildungsbetrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber den Monaten April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Gezahlt wird eine Ausbildungsprämie von € 2.000,00 je Ausbildungsvertrag, wenn das Ausbildungsniveau im Vorjahresvergleich nicht sinkt, bzw. € 3.000,00 je Ausbildungsvertrag, wenn das Ausbildungsniveau gegenüber dem Vorjahr erhöht wird.
Werden die Ausbildungsaktivitäten fortgesetzt, obwohl der Betrieb mindestens 50 % Arbeitsausfall hat, werden 75 % der Bruttoausbildungskosten übernommen. Eine Übernahmeprämie von € 3.000,00 je Auszubildenden wird gezahlt, wenn ein Auszubildender aus einem bis 31.12.2020 Corona-bedingt insolvent gewordenen kleinen oder mittleren Unternehmen von einem anderen kleinen oder mittleren Unternehmen für die Restnutzungsdauer der Ausbildung übernommen wird.
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