Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen soll für transparente Arbeitsbedingungen sorgen. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrages in Papierform niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen. Das Gesetz ist zum 01. August 2022 reformiert worden und bringt auch hinsichtlich der Informationspflichten bezüglich der betrieblichen Altersversorgung Neues. Die Neuerungen sind generell anzuwenden bei neuen Arbeitsverträgen ab dem 01. August 2022 sowie bei wesentlichen Änderungen bestehender Arbeitsverträge.
Zur Nachweispflicht bei betrieblicher Altersversorgung gehören Angaben zur Identität sowie zur Anschrift des externen Versorgungsträgers. Daneben sind Angaben zur Höhe, Art und Fälligkeit von Bestandteilen des Arbeitsentgelts einschließlich arbeitgeberfinanzierter Beiträge und Zuschüsse zur Entgeltumwandlung erforderlich.
Durch das Nachweisgesetz ist eine Überprüfung der Dokumente und Prozesse für Arbeitgeber geboten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Schriftform im Zusammenhang mit der bAV betrieblichen Altersversorgung umzusetzen. Enthält ein Arbeitsvertrag, wie dies regelmäßig der Fall ist, keine gesonderten Angaben zur betrieblichen Altersversorgung, ist zu empfehlen, diese Pflichtangaben in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, bestenfalls durch einen eigenen Abschnitt „Betriebliche Altersversorgung“, der die Pflichtangaben kurz aufzählt oder die zugesagten Beitragshöhen beziffert. Es bestehen auch weitere Alternativen, etwa die Verwendung eines Beiblatts „Pflichtangaben zur betrieblichen Altersversorgung“, das allerdings grundsätzlich eine separate Unterschrift erfordert.
Comments are closed.