Ab dem 18.09.2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebendem Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von € 75.000,00 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr und zusätzlich € 15.000,00 pro Kind gewährt.
Der Zuschuss in Höhe von € 1.200,00 je Kind und Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt.
Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt € 12.000,00. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um € 12.000,00.
Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2018.
Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist.
Die Anträge können ab dem 18.09.2018 ausschließlich online auf der Homepage der KfW gestellt werden. Dort findet man außerdem ein Merkblatt zum Baukindergeld.
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