Bereits in den Monatsnews Dezember 2022 hatten wir darauf hingewiesen, dass es für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen Änderungen in der Besteuerung gibt. Diese werden wie folgt konkretisiert.
Von der Einkommensteuer befreit sind nunmehr PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden bzw. 15 kW (peak) auf Mehrfamilienhäusern.
Diese Befreiung von der Einkommensteuer gilt rückwirkend ab dem Jahre 2022, ist unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und umfasst auch sämtliche Bestandsanlagen. Ab 2023 kommt noch eine Erweiterung in der Gestalt dazu, dass Anschaffungen von PV-Anlagen nunmehr dem Nullsteuersatz unterliegen, der Erwerber einer solchen Anlage somit an den Veräußerer keine Umsatzsteuer zu zahlen hat.
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