Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behindertenpauschbetrag bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils hälftig abzuziehen.
BFH-Urteil vom 20.12.2017
Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behindertenpauschbetrag bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils hälftig abzuziehen.
BFH-Urteil vom 20.12.2017
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