Der BFH hat mit seinem Urteil vom 13.07.2017 entschieden, dass unverzinsliche betriebliche Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbebetreibenden oder Selbstständigen gewährt, nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen sind.
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 13.07.2017 entschieden, dass unverzinsliche betriebliche Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbebetreibenden oder Selbstständigen gewährt, nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen sind.
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