Eltern, deren Kinder nach dem 31.03.2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 € verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.
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