Der BFH hat in einem Urteil vom 21.08.2024 folgendes entschieden:
Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft iSv § 1 Abs. 2a GrEStG hinzugekommen.
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