Ab dem 01.01.2025 gibt es eine Meldepflicht für elektronische Kassen. Diese müssen mittels Datenübertragung über das Portal „Mein Elster“ an die Finanzbehörden verpflichtend gemeldet werden.
Es gibt jedoch noch eine Übergangsfrist wie folgt:
vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme – Meldung bis 31.07.2025
ab dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme – Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung
ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Systeme – Meldung innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme
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