Im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ unterliegen bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2024
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