Mit Unterstützung der Verbände Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei Weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt auf Basis des geltenden Grundsteuerbundesmodells für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt. Den Bürgern ist es jedoch verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlichen geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hat der BFH in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt. Es bleibt abzuwarten, wie die Musterklage entschieden wird.
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12
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