Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil vom 25.10.2023 bestätigt, dass ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob pauschal erfassen kann. Jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, ist voll versicherungspflichtig.
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17
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