Das OLG Celle hat in einem Beschluss vom 16.04.2024 entschieden, dass eine GbR welche zwar im Grundbuch, jedoch nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist, die Eintragung eines Eigentumswechsels nach dem 31.12.2023 dann nicht vollziehen kann, bis die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen ist und die Eintragung im Grundbuch angepasst worden ist.
Jul
17
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