Der Rat der Europäischen Union hat am 30.05.2024 ein Paket von neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen, um u.a. das EU-Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Eingeführt wird u.a. eine Bargeldobergrenze von 10.000 €, die in drei Jahren gelten soll.
Durch das neue Paket werden alle durch den Privatsektor geltenden Vorschriften in eine neue, unmittelbar geltende Verordnung überführt. Gleichzeitig wird mit einer Richtlinie die Organisation der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen nationalen Behörden geregelt. Mit der Verordnung werden erstmals EU-weit die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassend harmonisiert und somit Schlupflöcher für Betrüger geschlossen. Die Obergrenze für Bargeldzahlungen wurde mit 10.000 € festgelegt.
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