Nach neuen Entscheidungen des BFHs greift §23 EstG nicht, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte, einen Erbanteil an der Erbmasse, zu der ein Grundstück gehört, hinzuerwirbt und das Grundstück innerhalb des Zehnjahreszeitraums mit Gewinn veräußert. Auch der entgeltliche Verzicht auf eine Nießbrauchrecht stellt lt. BFH keine Veräußerung nach §23 EStG da.
Mai
10
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