Was bei unseren italienischen Nachbarn bereits seit 2019 gang und gebe ist, wird nun auch für deutsche Unternehmer zur Pflicht. Mit Erlass des Wachstumschancengesetz steht fest: Die E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze in Deutschland, und zwar schon ab 01.01.2025.
Genauer müssen ab 2025 im Inland ansässige Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere inländische Unternehmer über im Inland steuerbare Umsätze abrechnen. Die Umsetzung soll etappenweise bis 2028 umgesetzt werden. Die Umsetzung für einen elektronischen Rechnungsausgang hat also noch etwas Zeit für den Großteil der im Inland ansässigen Unternehmer.
Allerdings sieht dies auf der Rechungseingangsseite anders aus. Denn auch wenn der Unternehmer selbst nicht verpflichtet ist eine E-Rechnung auszustellen, so muss er dennoch den Empfang einer obligatorischen zu stellenden E-Rechnung akzeptieren. Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keinen Übergangszeitraum. Dies bedeutet, dass im Inland ansässige Unternehmen bereits ab 2025 dazu in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Unternehmer sollten nun ihre IT- u. ERP-Systeme fit für die E-Rechnung machen.
Comments are closed.