a) Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG beruht auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung.
b) 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehung- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt werden.
Comments are closed.