Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einem Urteil vom 20. Juli 2022 über den Sachverhalt entschieden, in dem ein Steuerpflichtiger ein Wohngrundstück aufgeteilt hat ins originäre Wohngrundstück und in das Gartengrundstück und innerhalb der zehn Jahre das Gartengrundstück verkauft hat. Hier entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass der Gewinn aus diesem Verkauf des Gartengrundstücks steuerpflichtig sei. Mit der Grundstücksteilung und Bildung eine neuen Flurstücks zum Zwecke des Verkaufs sei der Zusammenhang mit dem weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude aufgehoben worden.
Jan
16
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