Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist aktuell darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Jul
13
Comments are closed.