Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.09.2022 entschieden, dass, sofern eine Wohnung von mehreren Personen angemietet wird und ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielungsabsicht alleine nutzt, die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind, sofern er Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat. Die entsprechenden Grundsätze welche die Rechtsprechung zu Eheleuten entwickelt hat, überträgt das Finanzgericht Düsseldorf auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
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