Mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter hat die EU-Kommission einen Rechtsrahmen entworfen, der den Mitgliedstaaten die Richtung für ihre E-Rechnungsmeldesysteme vorgeben soll. Damit hat zugleich die Bundesregierung einen Kompass an die Hand bekommen, um die Umsetzung des E-Rechnungsmeldesystems für Deutschland in Angriff zu nehmen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. findet in seiner Stellungnahme Lob für den Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Mehrwertsteuervorschriften. Für eine praxistaugliche Anwendung der digitalen Mehrwertsteuermeldungen, besonders durch KMU, müssen aber noch einige Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Hier müsse beispielsweise der Umfang der zu übermittelten EU-Meldedaten dringend abgespeckt werden. Zudem soll die Meldepflicht zusammenfassender steuersatzbezogener Meldungen ermöglicht werden und sogenannte Sammelrechnungen erhalten bleiben. Damit KMU und Kleinstunternehmen mit der Einführung der digitalen Meldepflicht nicht überfordert werden, schlägt der DStV zudem eine schrittweise Einführung vor, bei der KMU und Kleinstunternehmen die Wahl haben, ob sie lediglich als Rechnungsempfänger oder zugleich auch als Rechnungsaussteller in den digitalen Rechnungsmeldeprozess einbezogen werden wollen. Zudem schlägt der DStV vor die Frist für die Datenspeicherungen nicht wie in der EU-Kommission vorgeschlagen auf 5 Jahre, sondern lediglich auf 6 Monate zu begrenzen.
Es gilt somit, die endgültige Entwicklung abzuwarten.
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