Häusliches Arbeitszimmer/Homeoffice-Pauschale
Die Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung unterscheidet nur noch zwei Fallgruppen: zum einen den Vollabzug der Aufwendungen oder eine Jahrespauschale in Höhe von € 1.260, wenn der Mittelpunkt der Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, zum anderen für alle übrigen Homeoffice-Fälle den Abzug einer Tagespauschale in Höhe von € 6,00 pro Tag, maximal € 1.260 pro Jahr.
Abschreibung von Wohngebäuden
Der Anwendungszeitpunkt für die Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden (Neubauten) auf 3 % wird auf den 01.01.2023 vorgezogen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab dem 01.01.2023 auf € 1.230 erhöht.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab dem 01.01.2023 auf € 4.260 angehoben.
Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen
Neuauflage der Sonderabschreibung für die Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG von jährlich zusätzlich 5 % für neue Wohnungen, die in den Jahren 2023 bis 2026 hergestellt werden, bei Einhaltung bestimmter Effizienzvorgaben (Effizienzhaus 40).
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