In den Monatsnews hatten wir bereits über die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 hingewiesen. Der Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetzt 2022 wurde zwischenzeitlich vom Bundesrat gebilligt. Zu den wesentlichen Maßnahmen des Gesetzes zählen:
– Ab 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale für jeden Kalendertag an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wird € 6,00, maximal € 1.260,00 pro Jahr.
– Ab 2023 werden Rentenbeiträge voll steuerlich berücksichtigt.
– Ab 2023 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag € 1.230,00.
– Der Sparerpauschbetrag wird ab 2023 auf € 1.000,00 erhöht.
– Ab 2023 beträgt der Ausbildungsfreibetrag € 1.200,00.
– Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt ab 2023 € 4.260,00.
– Der AfA-Satz für Wohnungsneubauten beträgt für Fertigstellungen ab 01.01.2023 3 %. Außerdem wird die Möglichkeit der Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau reaktiviert und an besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet.
– Ein verbesserter steuerlicher Rahmen bei der Anschaffung privater Photovoltaik-Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von der Mehrwertsteuer.
– Durch die Änderung des Bewertungsgesetzes werden die bestehenden Vorschriften der Grundbesitzbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke an die Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.
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