Die Bundesregierung will durch verschiedene steuerliche Maßnahmen die Belastungen durch die Inflation reduzieren und den Effekt der kalten Progression ausgleichen. Der Entwurf sieht dafür eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit € 10.347,00 auf € 10.908,00 ab dem Jahr 2023 vor. 2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf € 11.604,00 steigen.
Außerdem soll das Kindergeld für das 1., 2. und 3. Kind auf einheitlich € 250,00 pro Monat ab 01. Januar 2023 erhöht werden.
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