Der Bundestag hat am 17.03.2022 angesichts stark gestiegener Energiepreise das sogenannte Heizkostenzuschussgesetz verabschiedet. Gegenüber der ursprünglichen Fassung wurde eine Verdoppelung der Zuschüsse beschlossen. Wohngeldberechtigte (Bezugszeitraum Oktober 2021 – März 2022 – für mindestens einen Monat) sollen einen Zuschuss in Höhe von € 270,00 (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) bzw. € 350,00 (zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder) erhalten; für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich € 70,00 dazu.
Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten (Bezugszeitraum siehe oben) sollen einmalig € 230,00 erhalten.
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