Der Koalitionsausschuss hat sich am 23.03.2022 auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.
Zur weiteren Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden:
Energiepreispauschale
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von € 100,00 über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von € 100,00 für Empfänger von Sozialleistungen um € 100,00 pro Person erhöht. Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 01.01.2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate
Zur Reduzierung der Belastung der Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – befristet für drei Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird.
Neun Euro pro Monat für 90 Tage ÖPNV
Für 90 Tage wird ein Ticket für € 9,00 pro Monat („9 für 90“) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt.
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