Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10.03.2021 entschieden, dass der Erwerb einer vom Erblasser als Teils seines Grundvermögens genutzten Wohnung mangels der unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht steuerfrei ist, wenn der Entschluss zur Selbstnutzung der Wohnung aufgrund im Einflussbereich des Erwerbers liegender vorhersehbarer Umstände (Erforderlichkeit der Räumung und der Durchführung von Renovierungsarbeiten) erst 18 Monate nach dem Erbfall umgesetzt wird.
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