In den FAQs für die Überbrückungshilfe III Plus wurde eine Sonderregelung für den Zeitraum 01.11. – 31.12.2021 aufgenommen.
Dabei können Unternehmen auch dann Überbrückungshilfe beantragen, wenn sie ihr Unternehmen freiwillig schließen, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre. Allerdings hat der Antragsteller die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen.
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