Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Festlegung vom 24.11.2021 verkündet, dass das Kurzarbeitergeld nun bis zum 31.03.2022 verlängert wird. Bei der Verlängerung über den 31.12.2021 hinaus ist jedoch bisher festgelegt, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zu 100 %, sondern lediglich zu 50 % erstattet werden.
Hier gilt es weitere Veränderungen noch abzuwarten.
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