Bereits mit Urteil vom 27.11.2019 hatte der BFH unter anderem entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrates entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Hierzu ist mit Datum vom 08.07.2021 nun ein BMF-Schreiben ergangen.
Aug
12
Comments are closed.