Der BFH hat mit Urteil vom 24.02.2021 einen Fall entschieden, in dem ein im Rahmen einer Warenlieferung mit 0 %-Finanzierung liefernder Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) in der Weise trägt, dass das Kreditinstitut vom Darlehensbetrag Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt.
Die einbehaltenen Zinsen mindern in diesem Fall nicht das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden.
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