Das Arbeitsgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 11.03.2021 entschieden, dass eine Weisung des Arbeitgebers zur Tätigkeitserbringung in den Betriebsräumlichkeiten sogar dann wirksam sein kann, wenn der betroffene Arbeitnehmer eigenen Angaben zufolge ein Risikopatient ist. Dies setzt jedoch eine entsprechende sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes voraus.
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