Das BMF macht aktuell über die veränderten umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel aufmerksam. Im Bereich der Zollverwaltung entfällt ab dem 01.07.2021 die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in kommerziellen Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 €. Mit der Streichung dieser Wertgrenze sollen faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer gesichert werden. Bisher mussten Unternehmen von außerhalb der EU bei Sendungen mit einem Wert bis zu 22 € keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Ab dem 01.07.2021 müssen daher grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland Zollanmeldungen abgegeben werden. Bei einem Sendungswert bis 150 € ist die Einfuhr weiterhin zollfrei. Die bisherige Wertgrenze von 150 € bleibt also auch nach dem 01.07.2021 bestehen.
BMF online, Meldung vom 30.06.2021
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